Das Schnüren der Sprungfeder

Abbildung 668 betrifft die eigentliche Höhe der Federn vor und nach der Schnürung und verschafft uns zahlenmäßige Klarheit, die uns bei der Federauswahl schon gegenwärtig sein muß. Danach finden wir, daß die geschnürten Federn genau ein Drittel ihrer ursprünglichen Höhe verloren haben.Die Höhen der Sechs- bis Zehngänger sind an guten Knotenfedern gemessen und betragen ungeschnürt 21, 253 29, 33 und 37 Zentimeter. Diese Maße stammen von der Sitzvorderreihe, wobei das Maß von der Unterkante der Holzzarge bis zum obersten Federring genommen wurde. Es ist das Selbstverständlichste, daß die federn erst dann eine das Polster vorteilhaft beeinflussende Funktion entwickeln können, wenn ihre Spannkraft sich nach oben richtet, wodurch Polsterung und Überzug stramm gehalten werden. Wenn der Polsterer die Federn nicht durch Schnürung abwärts zwingen würde, so göbe er ja denselben gar keine Gelegenheit, die oben geforderte Funktion auszuüben. Auch wäre es ganz undenkbar, eine irgend annehmbare Haltbarkeit eines Polstersitzes zu schaffen ohne diesen der Feder auferlegte, durch die Schnürung bewirkten Zwang. Es ist nun sache des Polsterers, die richtige Federspannung herbeizuführen, so daß die Federn nicht zu viel oder zu wenig herabgeschnürt werden. Jahrelange Beobachtung und Erfahrung haben zu dem Ergebnis geführt, daß das richtige Verhältnis der geschnürten und der Aufgenähten Feder zwei zu drei ist. Beträgt die Höhe einer aufgenähten Neuner 33, so darf die geschnürte Neuner in der vorderen Reihe eines Sitzes 22 betragen. So also will die Abbildung 668 betrachtet sein, und es ist zu empfehlen, daß alle Polsterer diese Verhältnisse sich einprägen und bei der Federauswahl bedenken, daß die Höhe de rgerichteten Feder ein Drittel größer ist, als die Höhe der geschnürten Feder.

Es ist mit Absicht nur von den Federn der Vorderreihe gesprochen worden. Denn nur bei diesen ist es möglich, so genaue Vorschriften aufzustellen, wie es eben geschehen ist. Wir müssen es dem Scharfsinn des Polsterers überlassen, bei dem jeweils zu polsternden Möbel zu bestimmen, inwiefern eine größere oder kleine Wölbung oder eine Einheit in der Federfläche des Sitzes hervorgebracht werden soll. Es möge nur daran erinnert werden, daß ein Louis-seize oder ein Empiresofa ( Louis-Seize- und Empire-Stil Ende des achtzehnten und Anfange des neunzehnten Jahrhunderts) einen ebenen, ein Barock- Rokokomöbel einen gewölbten Sitz bekommen soll. Das man bei irgend einem Sitz, auch wenn der Federgrund ein locker gespannter wäre, für die zweite und dritte Reihe höhere Federn nötig hätte, als für die vordere und hintere Federreihe, ist nicht der Fall. Auch dann, wenn bei beiden, dem Untergrund und der Federoberfläche, eine Wölbung vorhanden wäre, könnte man es nur als Ausnahme gelten lassen, wenn z.B. bei einem Herrenfauteuil die federn der Sitzmitte um einen Gang Höher genommen würden.

Kehren wir nochmals zu der Frage des herabschnürens zurück, so kann jetzt festgestellt werden, daß das vorhin erwähnte Verhältnis „ zwei zu drei“ folgende Resultate zeitigt: Die sechsgängige Feder ist ungeschnürt 21 Zentimeter, geschnürt 14 Zentimeter hoch. Die Siebener vorher 25, nacher 16 1 / 2 ; die Achter erst 29, dann 19 1 / 3 ; die Neuner 33 und 22 und die Zehngänger ist vor dem Schnüren 37 und nach dem Schnüren 24 2 / 3 Zentimeter hoch. Wir wollen diese Zahlen als Norm gelten lassen.

Wir kommen nach diesen Betrachtungen zur Lösung eines weiteren Resultates. Sie Zielt auf die Schnürungshöhe aller Federn eines Sitzes. Bisher ist nur von den Federn der Vorderreihe gesprochen worden, und es wurde erwähnt, daß es gleicherweise ebene und gewölbte Federunterflächen und Federoberflächen gäbe. Es liegt klar zutage, daß die dadurch bedingten Höhenunterschiedenheiten auch in der Feder bemerkbar werden, so daß das einmal eine Mittelfeder genauso hoch, das anderemal aber höher ist als die Vorderfeder. Nun erhellt hieraus, daß bei gewölbter Federunterlage oder bei gewölbter Sitzfasson, oder auch beim Zusammentreffen dieser beider Eigenschaften die Mittelfedern nicht auf ein Drittel ihrer vorherigen Höhe herabhgeschnürt sind. Das augenfällige Resultat dieser Erscheinung ist nun, daß ein Sitz mit gewölbtem Grund oder auch mit gewölbter Oberfläche weicher wird als ein Sitz mit ebenen Grund und ebener Oberfläche. Nun kann betont werden, daß ein solcherweise behandelter Sitz denn noch gut sein kann. Denn wenn die dabei ringsumgehenden Federn auf normale Größe herabgeschnürt sind, geben sie den Kanten eine befriedigende Tragkraft.